Gestaltungsmöglichkeiten für Job-Tickets
Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Kalendermonat in Betracht. Die Freigrenze darf nicht überschritten werden, andernfalls ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall kann der steuerpflichtige Vorteil mit 15 % pauschal versteuert werden.
Der Arbeitgeber sollte darauf achten, ob die Mitarbeiter die Job-Tickets haben wollen. Es ist nämlich unerheblich, ob ein Mitarbeiter das Jobticket nutzt. Für die Annahme eines geldwerten Vorteils reicht allein die Möglichkeit der Nutzung. Selbst derjenige, der regelmäßig mit dem Auto fährt und das Job-Ticket nie nutzt, hat den geldwerten Vorteil zu versteuern.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
