Minderung um Beteiligungsaufwendungen
Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der Minderung um Beteiligungsaufwendungen beim Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen bestätigt, wonach der Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 9 Nr. 2a GewStG 1984 nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern ist, die mit dem Beteiligungserwerb in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Rechtsprechung hat sich damit in Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung gesetzt. Diese vertritt die Meinung, dass der Kürzungsbetrag um die Zinsen, die mit dem Beteiligungserwerb in Zusammenhang stehen, zu mindern ist. Nun ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die Entscheidung reagieren wird.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
