Neues Wirtschaftsgut mit gebrauchten Bauteilen
Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.
Bei der Verwendung gebrauchter Teile, deren Wert mehr als 10 % der Kosten des Gesamtprojektes ausmachen, wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn Sie unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schaffen. Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung. Es wird jedoch weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee vorausgesetzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke Ihres Betriebs entwickelt und errichtet haben, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs stärkt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
