Geldwerter Vorteil aus Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.
Gewähren Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt dieser keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, da der Arbeitnehmer mit der Kapitalnutzung nicht mehr als das erhält, was er für dasselbe Entgelt, also die gleichen Zinsen, auch von Dritten hätte erlangen können. Ohne Vorteil fehlt es jedoch an einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers. Für die Frage der Marktüblichkeit ist auf den Zinssatz für vergleichbare Darlehen abzustellen, die Banken ihren Kunden gewähren.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
