Keine Werbung per E-Mail
Nach herrschender Ansicht ist es unzulässig, Werbung per E-Mail zu verschicken.
Die Unzulässigkeit der Versendung von E-Mail-Werbung wird unterschiedlich begründet. Zum einen wird darin ein unlauteres Mittel zur Abwerbung von Kunden gesehen, zum anderen soll die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails gegen § 823 Abs. 1 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) verstossen. Teilweise wird sogar angeführt, dass die Zusendung unverlangter Werbung mittels E-Mail einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat oder besondere Umstände gegeben sind, die das Einverständnis des Empfängers vermuten lassen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
