Fahrtkosten eines Gesellschafters als Werbungskosten
Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Gesellschafter einer GmbH können Fahrtkosten in Verbindung mit dem Besuch von Veranstaltungen der GmbH nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn es sich um Gesellschafterversammlungen handelt, bei denen der Gesellschafter Einfluß auf seinen Gewinnanteil nehmen kann.
Sonstige Reisekosten können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Daher ist es ratsam, Einladungen an GmbH-Gesellschafter mit einer Gesellschafterversammlung zu verbinden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
