Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung
Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Wenn Sie den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommen, sind Sie nicht mit Anschaffungskosten belastet. Die fehlende Belastung führt dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Der Bundesfinanzhof beurteilt den entsprechenden "Darlehensvertrag" als Scheingeschäft, da Sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll. Dieses Scheingeschäft soll lediglich die mittelbare Grundstücksschenkung verdecken.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
