Zuständiges Finanzamt für eine verbindliche Auskunft
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, welches Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig ist.
Das Bundesfinanzministerium hat zur Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen. Danach ist für Auskünfte das Finanzamt zuständig, das für die Besteuerung des zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig wäre. Antragsteller, für die im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt zuständig ist, weil sie noch nicht steuerrechtlich erfasst sind, müssen sich im Hinblick auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, direkt an das Bundeszentralamt für Steuern für wenden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
