Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland
Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 will der Gesetzgeber nun Funktionsverlagerungen ins Ausland umfassend besteuern. Sogar reine Funktionsverdopplungen sollen nach dem Willen der Finanzverwaltung als zu besteuernde Funktionsverlagerungen gelten. Das im Gesetz vorgesehen Verfahren ist recht komplex und bedeutet auf jeden Fall einen Mehraufwand für international tätige Unternehmen. Details dazu soll aber erst eine Rechtsverordnung regeln, die derzeit noch als Entwurf vorliegt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
