Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
Der teilweise Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie führt dazu, dass die Darlehenszinsen auch nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das gilt selbst dann, wenn das Darlehen nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgedeckt hat. Die Zinsen sind in jedem Fall nur noch anteilig, bezogen auf den verbleibenden Eigentumsanteil, abziehbar.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
