Unterhaltsverzicht ist keine Gegenleistung für Geldzahlung
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Wenn ein Ehegatte bei Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten eine Geldleistung dafür erhält, dass er in einem Ehevertrag teilweise auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, dann ist die Geldzahlung eine Schenkung. Der Teilverzicht ist keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindern würde.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
