Spendenbescheinigungen müssen bis Ende 2008 angepasst werden
Die Frist zur Anpassung der Zuwendungsbestätigungen an die neuen Muster ist bis zum 31. Dezember 2008 verlängert worden.
Die umfassenden Änderungen im Spendenrecht, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, erfordern in den bisherigen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) einige redaktionelle Anpassungen. Im Dezember hatte das Bundesfinanzministerium neue Muster veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2007 verbindlich zu verwenden sind, gleichzeitig aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2008 gewährt, in der auch noch die alten Muster verwendet werden dürfen.
Diese Übergangsfrist hat das Ministerium nun um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Spätestens dann müssen die Zuwendungsbestätigungen entsprechend geändert sein, wobei die rein redaktionellen Anpassungen vom Spendenempfänger selbstständig vorgenommen werden können.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
